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Snobs: Offline


Snobs is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 20.05.2005
Uhrzeit: 13:48
ID: 8914



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Zitat:
Mir ging es nur darum, dass es nun mal besser vor einem Auftraggeber ist, wenn ein Titel dahinter/drunter ist. Damit muss man nicht erklären, was man ist, oder ob man überhaupt qualifiziert ist.
Jemand der sich etwas damit auskennt wird sich vielleicht erst recht fragen ob ein cand. arch. oder cand. ing. ueberhaupt qualifiziert ist...
Vielleicht wirst Du ja genau deswegen nicht ernst genommen, sondern (zu unrecht) als "dummer Student ohne grosse Ahnung" abgestempelt!?
Ich koennte mir vorstellen, dass man Studenten nicht besonders gern Planungsunterlagen zu sendet, weil es halt in den Augen vieler Hersteller keine potentiellen Kunden sind. Ist zwar grosser Quatsch, weil der Student schliesslich der Kunde von Morgen ist, aber nun...

Zitat:
Was ist aber mit dem
"§ 2 Baukammerngesetz NRW darf nur derjenige die Berufsbezeichnung "Architekt" oder Wortverbindungen hiermit (wie z. B. "Architekturbüro") führen, der dazu berechtigt ist..." Ist "Planungsbüro" etwa nichts, was man mit Architekten verbindet?
Es ist jeden Falls keine Wortverbindung und darum scheint es in diesem Gesetz zu gehen...
Also Planungsbuero geht in Ordnung, vorsichtig waehre ich lediglich mit dem Wort "Architekt bzw. Architektur"!

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