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Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 4
Acidfood: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.01.2009 Uhrzeit: 21:54 ID: 32264 | Social Bookmarks: Recht herzlichen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge. Zitat:
Im Büro wird mit Spirit gearbeitet, zum Zeichen ein recht gutes und überaus leicht zu erlernendes CAD Programm, der 3D Aufsatz steht aber noch in absoluten Kinderschuhen. Photorealistische Bilder sind nur mit erheblichen Aufwand zu erstellen. Kachellose Texturen oder andere Standarteffekte kennt dieses Programm noch nicht. Zitat:
Alles im ganzen Betrachtet ist das schon eine unangenehme Situation, weil ich ja wieder hin muss nach dem Ende der Elternzeit, sehe dem ersten Kontakt aber gelassen entgegen, da ich weiß das meine kleine Familie hinter mir steht und ich nicht so dumm bin mir einen neuen Job zu suchen. Vielleicht ist das ja auch der Start in einen angenehmeren Jobabschnitt. Ganz zum Schluss noch, ich nehme für den Weg zur Arbeit jeden Tag 5 h Zugpendelei auf mich. Irgendwie habe ich auf die Gondelei mit der Bahn, jetzt wo mein Sohn mich auch braucht keine Lust mehr. | ||
Social Bookmarks: Dann sieh das Ganze doch unter folgendem Motto: Things happen, and sometimes for the best... Viel Erfolg ![]() | |
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline
Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2009 Uhrzeit: 21:25 ID: 32369 | Social Bookmarks: Ich entnehme deinen Postings, dass du eh innerlich gekündigt hast. Also such dir einen anderen Arbeitgeber. Oder du raufst dich mit deinem Chef und seiner Chefin ![]() Was deine Homepage anbelangt. Letztendlich kannst du ja die Visualisierung soweit abändern, dass sie nicht mehr dem Original entspricht. Dann unterliegt sie auch nicht mehr dem Urheberrecht deines AG. Du kannst auf deine HP ja die Anmerkung setzen "in Anlehnung an ein realisiertes Projekt". Was mich interessieren würde: Du hast das Visualisierungsprogram, deine AG aber nicht. Wenn dem so ist, wie wollen die dir dann Urheberrechtsverletzung nachweisen? Sie dürften ja dann höchstens Prints bzw. .pdfs oder sowas von "deiner" Visualisierung haben. Daraus lässt sich ein Urheberrecht nicht nachweisen IMHO. |
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