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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 17:34 ID: 34182 | Social Bookmarks: Mir ging es darum, was man als "Architekt" überhaupt machen darf. Nach meinem Verständnis ist allein der Namens-Zusatz "freier" Architekt gestorben, sobald man nebenher noch etwas gewerblich macht, das mit dem Bauen zu tun hat. Aber ich kann trotzdem in getrennten Geschäften als nicht-freier "Architekt" noch die gleichen Leistungen wie ein freier erbringen, ohne Gewerbesteuerpflicht (steuerlich als Freiberufler). Dabei muss ich den Bauherrn auf meine parallele gewerbliche Tätigkeit hinweisen, aber nichts hindert mich daran, ihr nachzugehen. |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 21:03 ID: 34188 | Social Bookmarks: ...das stimmt, aber Du musst in der Liste auch als gewerblicher Architekt eingetragen sein (ist also nicht nur ein selbst gewählter Namens-Zusatz). Und auch nicht unwichtig, dass Du dann nicht mehr an Wettbewerben teilnehmen darfst, die für freie Architekten ausgeschrieben wurden. Zu erwähnen ist auch, dass man sich gar nicht so einfach in die Liste als gewerblicher eintragen lassen kann, man muss schon nachweisen, dass man auch gewerblich tätig ist (aus verständlichen Gründen). |
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