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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 17:34 ID: 34182 | Social Bookmarks: Mir ging es darum, was man als "Architekt" überhaupt machen darf. Nach meinem Verständnis ist allein der Namens-Zusatz "freier" Architekt gestorben, sobald man nebenher noch etwas gewerblich macht, das mit dem Bauen zu tun hat. Aber ich kann trotzdem in getrennten Geschäften als nicht-freier "Architekt" noch die gleichen Leistungen wie ein freier erbringen, ohne Gewerbesteuerpflicht (steuerlich als Freiberufler). Dabei muss ich den Bauherrn auf meine parallele gewerbliche Tätigkeit hinweisen, aber nichts hindert mich daran, ihr nachzugehen. |
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