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Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 15:20 ID: 34937 | Social Bookmarks: @noone Die oft von Büros gesuchten 3 Jahre Berufserfahrung stehen ja für einen Kammereintrag. Damit braucht man nicht schreiben, daß man jemanden mit Vorlagenberechtigung sucht. (sieht für ein Büro irgendwie doof aus!) Man geht dann einfach davon aus, daß sich ein Dipl.-Ing. Architektur nach zwei Jahren in die AK einschreibt, schon wegen des Status und des Versorgungswerks. Ich habe schon über 100 Bewerbungen abgeschickt und nur Absagen erhalten. Jetzt habe ich Angst, daß meine bislang erarbeitete AIP Zeit verfallen konnte. Manche AKs nehmen z.B. kammerlos gewordene (durch Umzug etc.) Mitglieder nur noch bis zu einer Frist von 12 Monaten wieder auf. Wenn meine AIP Zeit ungültig wird, kann ich das mit der Architektur ganz abschreiben. Deshalb versuche ich jetzt alles, um eine Anstellung zu bekommen, egal mit welchen Mitteln. Außerdem möchte ich in meinem Beruf arbeiten und nicht Hartz IV beziehen. Da es auf die normale Weise nicht geklappt hat, muß man halt andere Wege beschreiten. Vielleicht hast du ja einen anderen Vorschlag für mich. Gruß Archiologe |
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