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Ort: Hamburg
Hochschule/AG: Architekt / SiGeKo ![]() Beitrag Datum: 08.08.2010 Uhrzeit: 20:53 ID: 40335 | Social Bookmarks: 1.) Ein GU verdient üblicheweise nicht an Architektenleistungen, denn sonst beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro, das dem Bauherrn möglicheweise ordentlich in die Tasche greift und seinen Angestellten denn noch die hier erwähnten Gehälte (2.5 bis 3.5 T) zahlt! 2.) Dass die Sätze nach HOAI nicht ausreichend sind um Angestellten angemessen zu honorieren, muß irgendwas mit der Kammer nicht stimmen, die angeblich unsere Interessen vertretten. Zwar haben die eine geringfügige Erhöhung vorkurzem erreichen können, aber nicht vergessen, daß die Baukosten in den letzten fünf bis acht Jahren kaum gestiegen, wenn überhaupt. Wir brachen nur einen Blick auf Apotherker oder Ärzte zu werfen, dann spüren wir, wie schlecht unsere Interessen vertreten werden! Stichtwort Apothekenkette etc. 3.) Viele Bauherren, die hier bemitleidet werden, lassen primitive Bauvorlagen durch irgendwelchen Laien anfertigen und lassen vom Statiker als Bauvorlageberechtigter im Rahmen des Statikauftrages einreichen! Wenn alle möglichen oder selbsternannten Sachverständige, Ingenieure Statiker etc. Bauvorlagen einreichen dürfen, dann bleiben wir halt bei solchen Gehältern oder Honorare. Schöne Grüße |
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