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Social Bookmarks: Hallo MachHin, hier ein paar generelle Dinge: 1.) Nettogehälter spielen in unseren Diskussionen eigentlich keine Rolle. Bitte immer von Brutto reden, da Dein Netto nicht zwangsweise das Problem des AG ist... 2.) Nur wenige Architekten arbeiten wirklich nur 8 Stunden am Tag, also 40 Std. in der Woche. Wenn Du bisher wirklich genaue 40 Stunden die Woche gemacht hast, dann ist das sozusagen Luxus. Das soll aber nicht heißen, dass ich unbezahlte Mehrarbeit unterstützen würde. Aber man muss das alles relativieren. Eine halbe Stunde Mehrarbeit am Tag sollte nicht gleich zur Diskussion mit dem AG führen. Andersherum würde ich vom AG auch erwarten, dass er mir während der Arbeitszeit auch mal ein privates Telefonat oder eine private Recherche im Internet zu gestattet. Theoretisch muss er das nicht und er kann auch jede Zigaretten- und Kaffeepause von der Arbeitszeit abziehen. Es ist also alles ein Geben und Nehmen! Meines Wissens kann auch ohne Weiteres eine 50 Stundenwoche vereinbart werden! 3.) Aufhebungsvertrag??? Ich denke Du sollst weiterarbeiten? Die Probezeit darf dabei maximal 6 Monate betragen. Da kannst Du also auch gerne 12 Monate unterschreiben, das hätte vor Gericht kein Bestand. Wenn es um die Änderung des Gehaltes geht, kann Dein Chef Dich natürlich kündigen und gleich wieder zu einem neu vereinbarten Gehalt einstellen. (Allerdings ohne neue Probezeit). Es sei aber angemerkt, dass nach einer gewissen Zeit, bzw. einer gewissen Anzahl von Vertragsverlängerungen, ein befristeter Vertrag automatisch zu einer Festanstellung führt, die je nach Bürogröße nicht so leicht kündbar ist. 4.) Ich sehe noch keine inhumane Behandlung. Vielleicht ist der Chef mit Dir nicht so zufrieden, dass er bereit wäre, Dein Gehalt um 300 EUR (immerhin 15% vom Brutto) zu erhöhen. Da musst Du Dich also selber fragen, ob Du die Leistung erbringst. 5.) Es stellt sich mir die Frage, ob Du dort überhaupt noch arbeiten möchtest? Was hättest Du von einer Anzeige? Danach möchtest Du in dem Laden garantiert nicht mehr arbeiten. Juristisches Vorgehen lohnt sich nur, um eine Abfindung zu bekommen oder tatsächlich ausstehende Gelder zu erhalten. Grüsse Florian
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.12.2011 Uhrzeit: 13:22 ID: 45548 | Social Bookmarks: Zitat:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktag = Montag - Samstag 6 x 8 = 48 | |
Social Bookmarks: Hab ich doch gleich gesagt ![]() Zitat:
Da müsste man ja theoretisch nach der Steuererklärung noch einmal zurückrechen, was nun das wirkliche Netto war.
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