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| Social Bookmarks: Zur Frage Referenzmaterial: Zur rechtlichen Situation bei der Nutzung von Zeichnungen und Darstellungen aus Deinem aktuellen Büro kann ich Dir leider keine verlässliche Antwort geben. Aber ich würde mir wegen "Datenklau" und Urheberrecht nicht zu große Sorgen machen. 1.) Ich denke, dass Du als Arbeitnehmer irgendwie auch zeigen können musst, was Du kannst. Möglicherweise hast Du also sogar ein Recht darauf, in gewissem Umfang die Arbeiten die Du im Büro erarbeitet hast zu nutzen. Dabei kommt es aber sicherlich auch auf die Inhalte und den Umfang an. Vertrauliche Inhalte sind vertraulich... Bilder die auch auf der Webseite zu sehen sind, sollten kein Problem sein. Und ein exemplarisches vor Dir entwickeltes Detail sollte auch OK sein. Bei Visualisierungen oder Fotos, die nicht Du erstellt hast, aber nutzt um das Projekt vorzustellen, solltest Du in der Bewerbung einen kleinen Urheberverweis machen. (Bild: Architekturbüro Mustermann) 2.) Solange Du Deine Bewerbungen nicht Online stellst, handelt es sich um keine Publikation. 3.) Wo klein Kläger, da kein Richter.... 4.) Und selbst wenn ich daneben liege und man Dich verklagen würde. Auf was sollte man Dich verklagen - allerhöchstens Unterlassung. Und das wird niemand in einem solchen Fall machen! Ein Finanzieller Schaden dürfte schwer nachzuweisen sein... Aktueller Arbeitgeber Ich würde den aktuellen AG nennen - eigentlich solltest Du sogar ein Zwischenzeugnis mitliefern. Es ist vollkommen normal, alle zwei Jahre bei seinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis anzufordern. Dies signalisiert auch nicht unbedingt, dass man jetzt vor hat zu wechseln, stellt aber sicher, dass man ein gutes Zeugnis bekommt, für denn Fall, dass später einmal ein Gewitter aufzieht... Mit dem Hinweis, dass Du Dich aus ungekündigter Stellung bewirbst, sollte klar sein, dass dies vertraulich zu behandeln ist. Ich würde aber davon abraten, den aktuellen AG über Deine Pläne zu informieren, ansonsten wirst Du ggf. nur noch für weniger verantwortungsvolle Aufgaben eingesetzt...
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Du magst Recht haben, mit wo kein Kläger, da kein Richter, aber in Zeiten wo Leute wegen eines 50 Cent Pfandbons fristlos gefeuert werden oder andere wegen harmlosem Musikdownload mit mehreren hundert Euro Strafe belegt werden, wäre ich trotzdem vorsichtig. Es könnte eine Klage wegen Verletzung des Urbeberrechtes oder Verstössen gegen den Datenschutz etc. daraus konstruiert werden, wenn man dem ehemaligen Mitarbeiter schaden möchte. Die Beschaffung von büroeigenen Daten ist ja quasi schon kriminell, da es eigentlich nicht erlaubt ist sich etwas vom Bürorechner auf private USB-Sticks, Festplatten oder CDs etc. zu ziehen. Alles was man während der Arbeitszeit für den Arbeitgeber leistet ist dessen Eigentum und auch so zu behandeln. Dazu gehören auch selbstgestrickte Details. Bei Bildern und Daten, die ohnehin auf frei zugänglichen Web-Sites veröffentlicht sind, sieht es sicher anders aus, weil die Jeder downloaden kann, aber auch hier ist das Urheberrecht anzuerkennen und die Quelle zu nennen. | ||
| Social Bookmarks: Wer an jeder roten Ampel anhält kommt im Leben nicht weiter... Unternehmer zeichnen sich durch eine gewisse Risikobereitschaft aus! Wenn Du einen Anwalt einschaltest, der dich so beraten soll, dass Du immer auf der 100% sicheren Seite bist, wirst Du schnell feststellen, dass Du kaum eine Idee verwirklichen kannst. archinoah.de und tektroum.de müssten wir sofort dicht machen...
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![]() Wie sagte vor Kurzem noch der Rechtsreferent der rhld.-pflz. A-Kammer (ein Anwalt um die 60) bei einem Seminar vor ca. 100 Architekten?: An dieser Stelle möchte ich nochmals ausdrücklich meinem Vater danken, dass er mich damals davon abgehalten hat Architektur zu studieren. | ||
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