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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 28.03.2008 Uhrzeit: 11:19 ID: 27728 | Social Bookmarks: So dann will ich das noch mal aufdröseln. Danke für den Hinweis, dass es einen Zusammenhang zwischen Wärmeleitfähigkeit und U-Wert gibt. Es geht doch hier aber um ganz was Anderes, nämlich dass Du einen Baustoff einbauen willst für den es für diese Einbausituation keine Zulassung gibt. Du kennst die DIN V 4108-10, daher weißt Du, dass Deine Bakelit Dämmung nur für das Anwendungsgebiet WAP zugelassen sein wird (also WDVS). Als Dämmung zwischen zwei Mauerschalen ist diese nicht zu verwenden, ob mit oder ohne Luftschicht. Bei Vakuumdämmung musst Du Dir erst gar keine Gedanken um die Anker machen. Mir ist aber ein Fall aus Lübeck bekannt wo ein Architekt sein eigenes Haus mit Vakuumdämmung hinter Vormauerziegel gedämmt hat. Die Vormauerschale steht frei vorm Haus, ohne Anker und somit so ziemlich gegen alle a.a.R.d.T. verstoßen, die man sich für diese Einbausituation nur vorstellen kann. Das kann man ja für sich selbst machen, aber für einen Bauherrn... Oder sollen wir Deinen Hinweis so deuten, dass Du newbie von der Vormauerschale abraten willst, hin zum WDVS, damit er die Bakelitdämmung verwenden darf? |
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