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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.09.2010 Uhrzeit: 16:01 ID: 41057 | Social Bookmarks: Ich würde mal bei den Herstellern nachfragen. Für Karusseltüren können Boon Edam oder Dorma angeben wie viele Personen pro Minute durch welchen Typ Tür durchgehen. Vielleicht gibts das für Schiebetüren ja auch. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 27.09.2010 Uhrzeit: 16:17 ID: 41064 | Social Bookmarks: Versammlungsstätten sind gemäß Musterbauordnung und der Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättV/VStättVO) Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für mehr als 200 Personen. Gebäude, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, fallen unter diese Verordnung, wenn die Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben __________________________________________________ __ Also ehrlich gesagt würde ich hier schon die VStättV ansetzen, außer Dein Entwurf hebelt den 2.ten Satz der gemeinsamen Rettungswege aus. Das weiß ich jetzt natürlich nicht. Aber wie personalcheese schon meinte, frag am besten beim Hersteller direkt nach Gruß |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.09.2010 Uhrzeit: 17:23 ID: 41065 | Social Bookmarks: also, man kann natürlich "auf der sicheren Seite" planen, und die Rettungswegbreiten der VStättVO annehmen. Wenn diese tatsächlichangewendet werden müsste - was sie für Foyers de facto NICHT muss - wäre das zB aus Brandschutzgründen meist ein KO-Kriterium für Lufträume; zudem dürften die Fluchtwege aus den Obergeschossen keinesfalls durch eine Versammlungsstätte geführt werden usw. Ein guter Planer muss die Mindestanforderungen erfüllen, darf aber nicht ohne Not "zuviel" bauen - irgendwer muss die überflüssigen Dorma-Türen á 15.000E ja auch bezahlen. Das kann man doch keinem Bauherren verkaufen! |
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Beiträge: 120
Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 27.09.2010 Uhrzeit: 18:41 ID: 41066 | Social Bookmarks: @k-roy ich geb Dir mit allem 100% Recht was Du sagst, und ich bin mir auch nicht sicher, welche Verordnung etc. hier angewendet werden muss. Nur ich würde es evtl. so einschätzen / interpretieren Diese "sichere Seite" die Du erwähnst, interessiert auch erst dann jemanden, wenn im Ernstfall tatsächlich etwas passiert. Beispiele hierfür gibt es aber leider sicherlich genug. Deswegen mein Vorgehen bei so etwas... immer Fachplaner, Behörden etc. zu Rate ziehen, so ein Anruf ist schnell erledigt und kostet nicht die Welt |
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