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|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 11.04.2011  
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TappAr: Offline
        Beitrag Datum: 23.04.2014 Uhrzeit: 10:13 ID: 52575  |            Social Bookmarks:      die pauschalen vorgaben aus den jeweiligen vorschriften können natürlich (leider) nicht immer 1:1 umgesetzt werden.       warum also die "3 meter" ... und ... Zitat:  
 dies ist tatsächlich ein punkt, der bei vielen planung (auch reine treppen) selten berücksichtigung findet. es gibt dazu ein merkblatt der feuerwehr hamburg. die anordnung der wände muss also zielführend sein, d. h., wenn du eine abweichung begründen und kompensieren kannst, geht es auch anders. https://www.dropbox.com/s/ovabfr4w50...image%202.jpeg bei deinem beispiel, würde ich die sicherheitstechnischen grundzüge schon noch gegeben sehen. ein einfädeln zum liegendtransport scheint mir hier gut möglich. aus diesem grund dürfte das auch so durchgelaufen sein. bei der anordnung der aufzüge hätte ich hier zunächst auch wenig bedenken. guten hinweise gibt der brandschutzatlas, kapitel 7.5 mit bilddarstellungen. gruß Tapp 
				__________________   da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!  |  |
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bixilix: Offline
     Beitrag Datum: 28.04.2014 Uhrzeit: 19:58 ID: 52601  |            Social Bookmarks:      Zugang zum Brandschutzatlas habe ich leider im Moment nicht, deshalb nochmal eine Frage die ich sonst nicht mehr hätte       ![]() Und zwar wollte ich fragen ob ich den Flur vor der Schleuse immer noch brauche oder ob ich dort auch direkt Zugänge zu Wohnungen schaffen könnte wenn ich z.B. nur zwei riesige Wohnungen auf dem Geschoss habe ![]()  |  
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personal cheese: Offline
   Ort: Berlin                      Beitrag Datum: 28.04.2014 Uhrzeit: 20:25 ID: 52602  |            Social Bookmarks:      Das ist in der Hochhausrichtlinie doch eindeutig beschrieben:      Nutzungseinheiten (=Wohnungen) dürfen nur Ausgänge in notwendige Flure oder ins Freie haben. Schleusen dürfen nur Öffnungen (also Türen) zu Sicherheitstreppenhäuser und notwendigen Fluren haben. Ergo Sequenz Rettungsweg aus den oberen Geschossen bei innen liegendem Sicherheitstreppenraum: Wohnung - notwendiger Flur - Schleuse - Sicherheitstreppenraum - ins Freie Evtl. könnte man innerhalb der Wohnungen jeweils notwendige Flure anordnen, die dann in die Schleuse münden. Ein notwendiger Flur behindert aber jegliche "offenen Grundrissgestaltungen".  |  
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TappAr: Offline
        Beitrag Datum: 29.04.2014 Uhrzeit: 10:43 ID: 52605  |            Social Bookmarks:      in ergänzung zu personal cheese vielleicht noch wie folgt:       der notwendige flur per definition ist eine brandlastfreie zone; ebenso die schleuse. das ist insofern wichtig, weil er 1. nicht nur fluchtweg ist sondern 2. auch angriffsweg für die feuerwehr. und die brauchen dann im umkehrschluss eine "sichere" zone, gerade auch in einem solchen bauwerk. schließt du die wohnung direkt an die schleuse an, hast die zone mit brandlast und dem brand direkt in der pufferzone. würde ich als bauaufsicht und feuerwehr hier gar nicht mitgehen. da nutzt dir dann auch rs-tür oder t30-tür nichts. unabhängig vom mangelnden komfort derartiger türen, auf grund der selbstschließeinrichtungen. obertürschließer werden dann als erstes von den bewohner ausgehängt und dann ist die sicherheit der schleuse dahin. 
				__________________   da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!  |  
  
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