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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

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Datum: 11.08.2009
Uhrzeit: 09:03
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AW: Erwischt - was kann passieren?

#1 (Permalink)
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Vielleicht war es ja auch nur ein "Spaßvogel" aus Deinem Semester...

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Datum: 27.08.2009
Uhrzeit: 12:50
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AW: Erwischt - was kann passieren?

#2 (Permalink)
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@arcstudent:

Hast Du in der U-Haft Zugriff auf's Internet?

Wenn ja, dann schreib mal bitte, wie die Sache bei Dir verlaufen ist.

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Datum: 27.08.2009
Uhrzeit: 14:02
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AW: Erwischt - was kann passieren? #3 (Permalink)
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Wie sieht's denn jetzt aus mit den Antworen auf Florians Fragen ?

Meiner Meinung nach muss man hier auch zwei Dinge auseinander halten. Das eine ist der illegale Erwerb einer Software und der anschließende Einsatz.
Das zweite ist der legale Erwerb und das anschließende Entdonglen/Patchen/Cracken.

Das erste ist in jedem Fall strafbar.
Wenn gleich bei der Vielzahl der AutoCAD-Kopien der Eindruck entsteht, dass es bei Studenten durchaus gewollt ist. Bei uns im Büro wissen vor allem die Praktikanten von auswärts nicht, dass ein Serial-Generator nicht zur legalen Installation gehört.

Das zweite, eine Software rechtmäßig zu erwerben, und dann einen vorhandenen Dongle "auszuschalten" ist juristisch nicht so eindeutig. Es gibt bei Heise-online einen kostenpflichtigen Artikel zu diesem Thema, der zu dem Schluß kommt, dass es erlaubt ist.
Mal ein Beispiel. Jemand hat eine spezielle Software für DOS Mitte der 90er gekauft. Damals waren bei PCs noch ISA-Steckplätze üblich. Und daher ist auch der Dongle auf einer ISA-Steckkarte.
Nun ist dem stolzen Besitzer aber das Motherboard zu Schaden gekommen.
Also muss ein neuer PC her. Es gibt bloß keine mehr mit ISA-Steckplatz. Mit der Software ist der Besitzer sehr zufrieden, alle Mitarbeiter sind eingearbeitet und alles funktioniert prächtig. Nun aber muss der Besitzer nicht nur einen neuen PC kaufen, er müßte auch die Software für Windows neu kaufen mit einem neuen Dongle und die Mitarbeiter müßten neu eingearbeitet werden. Das neue Motherboard kostet wahrscheinlich nur 150€. Die Software aber 15.000€. Er hat aber doch seine Version rechtmäßig erworben und darf sie bis an sein Lebensende nutzen, er darf sie nur nicht unerlaubt weiter geben. Warum sollte er also nicht den Dongle eliminieren lassen.
Ich denke ein Software-Hersteller hätte auch nichts dagegen, wenn daraus nicht die Möglichkeit einer unerwünschten Verbreitung entstünde.

So oder so ähnlich war es eventuell auch bei Archimedes Bekannten. Ich hatte auch eine Bekannte im Studium, bei der Allplan nur lief, wenn der Drucker nicht angeschlossen war, und umgekehrt. Selbsterklärend, dass das dumm ist, weil man so nichts aus Allplan drucken konnte. Da half auch der nette studentische Nemetschek-Promoter mit einem Patch aus, so dass sie nach einem Semester Ärger wenigstens noch ein zweites Semester für die 200 DM damit arbeiten konnte.

Mich persönlich hat der Vectorworks-Dongle (Ja damals gab's die Studentenversion noch mit Dongle) am Notebook auch immer gestört.
Ich hätte ihn auch gerne eliminiert, nur ist das mit einem Mac nicht so einfach wie bei Windows.

Lange Rede kurzer Sinn.
Die Nutzung einer gecrackten Software ist wahrscheinlich dann kein Problem, wenn die Software rechtmäßig erworben wurde.

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Moffett_CRX is on a distinguished road

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Datum: 03.04.2010
Uhrzeit: 18:44
ID: 38516



AW: Erwischt - was kann passieren? #4 (Permalink)
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Hallo Mika,
Sobald Du die eingebauten Schutzmechanismen mittels Patch, Crack oder per Hand veränderst, machst Dich damit strafbar. Ob Du die Version gekauft hast oder nicht ist dabei nicht relevant.

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mika: Offline

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Datum: 03.04.2010
Uhrzeit: 19:23
ID: 38517



AW: Erwischt - was kann passieren? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Moffett_CRX Beitrag anzeigen
Hallo Mika,
Sobald Du die eingebauten Schutzmechanismen mittels Patch, Crack oder per Hand veränderst, machst Dich damit strafbar. Ob Du die Version gekauft hast oder nicht ist dabei nicht relevant.
Das steht in der Eula. Die bekommt man aber erst nach dem Erwerb, dem Öffnen der Verpackung oder gar nur bei der Installation zu sehen. Daher ist sie in Deutschland so weit ich es verstanden habe nicht rechtskräftig, mindestes aber streitbar.
Darauf geht der Heise Artikel auch ein.

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