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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.05.2005
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Vakilandor: Offline
Beitrag Datum: 20.05.2005 Uhrzeit: 16:42 ID: 8921 | Social Bookmarks: Na ja, das ist halt 'ne rechtliche Grauzone. Grundsätzlich kann ein Planungsbüro schließlich alle möglichen Dinge planen; halt allgemeine Dienstleistungen... Und solange Du Nix schreibst, wo Architektur drin vor kommt, bzw. was direkt Architektur impliziert kann Dir auch keiner in die Suppe spucken, weil's eben kein geschützter Begriff bzw. keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Allgemein wäre das halt wie ein Firmenname zu verstehen; Sogesehen wäre es auch clever gewesen, wenn Du Dein Gewerbe unter "Planungsbüro Max Mustermann" angemeldet hättest. Damit hätte der Titel auch 'ne offizielle Berechtigung. Weil "Planungsbüro" ohne Anmeldung wäre für 'nen Student schon komisch, zumindest für's Finanzamt....:rolleyes: So ganz genau weiß ich aber auch nicht, wie das dann läuft. Freunde von mir habe aus genau diesem Grund 'ne GbR gegründet... Vielleicht kann mal jemand was dazu posten, der als Studi selbständig ist. @Jensation Genau, bloß nicht "Architektur" und schon gar nicht "Architekt" schreiben. |
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