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| Social Bookmarks: Warum das denn? Du kannst dich durchaus Arbeitslos melden und für kurzfristige Jobs wieder abmelden. Ein guter Freund von mir ist Journalist und war wegen einer Redaktionsauflösung kurzfristig arbeitslos. Er hatte sich dann einfach arbeitslos gemeldet und wenn er einen kleinen Direktauftrag bekommen hat, sich telefonisch, per Fax oder so sich wieder abgemeldet. Das ging wohl ganz unbürokratisch.
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| Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.01.2009
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Beitrag Datum: 19.02.2009 Uhrzeit: 18:13 ID: 32716 | Social Bookmarks: Klar, aber letztendlich hat man ja nichts davon. Bekommen tut man ja eh meist nichts (Hartz 4 ist ja wieder was anderes), weil man noch nie gearbeitet hat und mir persönlich wäre es zu blöd, mich da ständig an und ab zu melden. Ich hab außerdem einen Arbeitsvertrag über 400€. Wenn man davor schon eine Ausbildung gemacht oder richtig gerabeitet hätte, wäre es natürlich was anderes. Und Alberti soll ja jetzt auch so einen Kurs machen... |
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Alberti: Offline
Ort: BRD Beitrag Datum: 21.02.2009 Uhrzeit: 17:11 ID: 32756 | Social Bookmarks: Also wenn es nach mir ging,würde ich sicherlich nicht harz IV beziehen,aber mir blieb keine andere wahl.... aber mitlerweile überlege ich ob ich nicht ein praktikum machen soll!!damit ich mich 1. vom harz iv befreie... 2. die zeit sinnvoll nutze.... Was meint ihr!`was sind eure meinungen, Ideen, Anregungen und Tips bzgl. eines Praktikums als ABSOLVENT!! thanks |
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Beitrag Datum: 21.02.2009 Uhrzeit: 19:54 ID: 32758 | Social Bookmarks: Ich meinte ja auch nur, wenn du wieder zu deinen Eltern ziehen könntest. Ich hab im Moment noch eine Anzeige beim BDLA für Stellengesuch. Hab seitdem 2 Angebote zum Praktikum bekommen, aber die hätten nur 400€ gezahlt und von Übernahme war jetzt auch nicht gerade die Rede. An deiner Stelle würde ich es bei einem bekannten Büro probieren, das macht sich danach im Lebenslauf sicher besser. Und du musst eben schauen, dass es dir was bringt. Bei mir wurden eben in den Angeboten Sachen und Tätigkeiten beschrieben, die ich schon im Pflichtpraktikum im 5. Semester gemacht hatte. LG |
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