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FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 27.01.2009
Uhrzeit: 21:25
ID: 32369



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #13 (Permalink)
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Ich entnehme deinen Postings, dass du eh innerlich gekündigt hast.
Also such dir einen anderen Arbeitgeber.
Oder du raufst dich mit deinem Chef und seiner Chefin zusammen.

Was deine Homepage anbelangt. Letztendlich kannst du ja die Visualisierung soweit abändern, dass sie nicht mehr dem Original entspricht. Dann unterliegt sie auch nicht mehr dem Urheberrecht deines AG. Du kannst auf deine HP ja die Anmerkung setzen "in Anlehnung an ein realisiertes Projekt".

Was mich interessieren würde: Du hast das Visualisierungsprogram, deine AG aber nicht. Wenn dem so ist, wie wollen die dir dann Urheberrechtsverletzung nachweisen? Sie dürften ja dann höchstens Prints bzw. .pdfs oder sowas von "deiner" Visualisierung haben. Daraus lässt sich ein Urheberrecht nicht nachweisen IMHO.

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