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martin doreth: Offline
![]() Beitrag Datum: 21.08.2009 Uhrzeit: 15:43 ID: 34967 | Social Bookmarks: In dem ganzen Bachelor/Master Umstellungsprozess wurde beschlossen, der Bachelor ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Und somit auch, dass der Master keine Pflichtveranstaltung ist, zum erreichen der Berufsqualifikation. Was jetzt allerdings speziell im Bereich der Architektur nicht das schlechteste wäre. ( ist ja im europäischen Ausland auch so ) Das perfide an der momentanen Situation ist: Da es nicht für jeden Bachelor-Absolventen einen Master-Studienplatz gibt, wird de facto einkalkuliert bzw. hingenommen, dass ein gewisser Prozentsatz dann mit ihrem "Halbabschluss" auf der Strecke bleibt. Das ist genau so, als hätte man gesagt, man liesse trotz erreichtem Vordiplom nur eine bestimmte Zahl von Studenten zum Diplom zu und der Rest kann dann schauen wo er bleibt. Deshalb ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zwar unglücklich aber richtig. Solange nicht gewährleistet ist, dass jedem der die Ausbildung erfolgreich absolviert hat, auch der Weg zum Kammereintrag und sei es über ein Masterstudium ermöglicht wird. |
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