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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.10.2011 Uhrzeit: 00:00 ID: 45119 | Social Bookmarks: Nun verwechseln wir aber freie Mitarbeiter mit freiberuflichen Architekten, oder? Mir erschließt sich hier der Sinn nicht. Der freie Mitarbeiter hat doch noch einige Posten weniger auf dem Zettel als der Freiberufler, er hat i.d.R. kein Haftungsrisiko, keine Akquisitionsaufwendungen, bezahlt keine Genossenschaftsbeiträge usw., hat keine Verantwortung und ich persönlich, der ich lange als freier Mitarbeiter tätig war und auch noch manchmal bin, schätzte nicht nur die Flexibilität, sondern fühlte mich auch viel sicherer als in Festanstellung... Und was die Bezahlung anbelangt, das ist ganz einfach eine Angelegenheit von Angebot und Nachfrage und nicht von Integrität. Nicht umsonst verdient man in den hinteren Leistungsphasen mehr als in den vorderen, die Personaldecke ist hier nämlich dünner. |
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![]() Beitrag Datum: 16.10.2011 Uhrzeit: 01:25 ID: 45121 | Social Bookmarks: Ich weiss nicht ob ich falsch liege aber ich gruppiere das so. Freier Mitarbeiter: Quasi-festangestellter Freiberufler (hohe Wahrscheinlichkeit der Scheinselbstständigkeit. Freie Mitarbeiter sollte es eigentlich nicht geben weil dann koennte man ihnen auch einen Vertrag geben) egal ob Dipl.-Ing. oder Architekt. Keine Vorteile einer Festanstellung bei allen Nachteilen eines Freiberuflers (okay, einige wenige wie keine Kündigungsfrist). Arbeitsplatz = Auftraggeberbüro Freiberufler: Dipl-Ing oder Architekt der sich Auftrags- oder Zeitbegrenzt einkaufen lässt. Mehrere Auftraggeber. Arbeitsplatz im eigenen Office oder beim Auftraggeber. Ob der freie Mitarbeiter oder Freiberufler Architekt oder nicht ist, ist erstmal gleich. Ein freiberuflicher Architekt der die Haftung mitbringt kostet (hoffentlich) sicherlich mehr als ein Dipl.-Ing. |
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Ort: Koblenz ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.10.2011 Uhrzeit: 01:40 ID: 45122 | Social Bookmarks: Freiberufler und Freie Mitarbeit sind erstmal zwei paar Schuhe. Freiberufler darf sich nur nennen wer einem Freien Beruf nachgeht. (Arzt, Architekt, Apotheker, Fotograf etc.) Dieser Status ist voranging steuerrechtlich von Bedeutung. Freie Mitarbeit in einem Büro ist eine Tätigkeit die nicht über ein angestellten verhältnis geregelt ist sondern über die Rechnungsstellung des Auftragnehmer. Dies kann ein "Planungsbüro" etc sein. Ich denke das Problem der Scheinselbständigkeit im Bereich Architektur ist dass es relativ lange Projektlaufzeiten in der Branche gibt. Da ist man auch mal ein Jahr an einem Auftrag dran und die ganze Welt redet wieder über scheinselbständig. Gut das es noch andere Kriterien hierfür gibt als nur die anzahl der Auftraggeber... Durch die längeren Projektlaufzeiten kann der AN auch längerfristig planen, was sein Risiko minimiert, was sich wiederum in einem etwas niedrigeren Stundensatz wiederspiegelt... Ich schätze dass man als Freier Mitarbeiter besser fährt, wenn man auf Stunden bezahlt wird. Unbezahlte überstunden gibt es nicht. Es fallen aber dennoch viele Stunden an... bedeutet direkt entsprechend mehr Kohle. just my tow cents...
__________________ carpe diem! |
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