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Beiträge: 24
Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 03.07.2014 Uhrzeit: 10:48 ID: 52956 | Social Bookmarks: Zitat:
Hier muss unterschieden werden: Der Richter ist verbeamtet, der Architekt ist in der jeweiligen Architektenkammer und die Mehrheit der Beschäftigten bezahlt in die gesetzliche Rentenversicherung. - Das sind individuelle und riesengroße Unterschiede innerhalb der jeweiligen Versorgungssysteme! "Hirntot" ist wohl der falsche Ausdruck, aber es ist schon so, dass ein Architekt seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen in keinster Weise mehr ausüben kann, bevor er vom Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente erhält. Auch ist die Höhe die dann als Rente bezahlt wird, wie auch bei Angestellten in der GRV, alles andere als ausreichend. | |
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