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Hochschule/AG: Architekt freischaffend Beitrag
Datum: 19.07.2013
Uhrzeit: 13:59
ID: 50501 | Social Bookmarks:
Solange die Stundenlöhne eines gewöhnlichen selbständigen Architekten (Büroinhaber, Chef) trotz HOAI und guter Arbeit zwischen 45 und 75 Euro (netto) die Stunde schwanken, während die Stundenlöhne von gewöhnlichen selbständigen Rechtsanwälten und Steuerberatern (Büroinhaber, Chef) zwischen 100 und 250 Euro (netto) die Stunde schwanken, hinkt jede Forderung in Hinblick auf Verdienst und Arbeitszeit von anderen Branchen. |
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