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DerNubbel: Offline


DerNubbel will become famous soon enough

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Datum: 05.07.2016
Uhrzeit: 16:37
ID: 55760



AW: Sollte man die HOAI kippen?

#1 (Permalink)
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Anwalt ist durch GESETZ geschützt. Die Anwälte hatten einmal eine GebührenORDNUNG. Die ist still und heimlich zum Gesetz gemacht worden, dem RVG.

Eine VERORDNUNG hat zwar Gesetzescharakter, ist aber nunmal kein Gesetz. Und demnach viiiiiiel leichter zu kippen.

Die Architekten haben nur eine blöde Honorarordnung. Und was die meisten ja nicht wissen: sogar diejenigen, die nicht als Architekten arbeiten, aber Leistungen erbringen, deren Vergütung in der HOAI geregelt sind, sind verpflichtet nach HOAI abzurechnen. Weil es sich ja um die Honorarordnung für Architekten- und IngenieurLEISTUNGEN handelt.

Aber wenn kümmert das?

Die Franzosen haben ihre Honorarordnungen vor einigen Jahren abgeschafft. Und da sieht es extrem schlecht aus mit dem Wettbewerb.

Und was den Themenersteller angeht: sobald Du Familie hast, wirst Du Dich mal schnell umsehen, was Deine Einstellung angeht. Klar, geil, energiegeladen und jung, heiss auf Aufträge und Selbstverwirklichung.
Aber sobald Du alleine bist, mal krank wirst oder nen Unfall hast, aus der Sicherheit der Anstellung entlassen bist, keine Aufträge kommen, Deine Rücklagen aufgebraucht sind, Dich ein Schicksalschlag ereilt, der Dich am energiegeladenen Arbeiten hindert, Du auf Deine Kohle warten musst weil Dein Bauherr nicht zahlt, die Krankenkasse hinter Dir her ist, die Kammer die Beiträge will, die Steuer die MwSt und Deine Vorauszahlungen, dann wird´s schonmal eng bei vielleicht 20€/h und Arbeiten aus dem Wohnzimmer mit Privat-PKW. Und die Versicherung, die für uns Architekten immer teurer wird?
Wie machst Du das eigentlich mit Deiner Software? Wie finanzierst Du denn da den Start in die Selbständigkeit? Und sonstige Infrastruktur und das Aufrechterhalten derselbigen?

Ihr merkt es vielleicht, ich bin ein angry old man
Und ich halte viel davon, die HOAI zu erhalten, sie muss sogar noch verschärft werden.

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Beiträge: 164
numerobinchen: Offline


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Beitrag
Datum: 06.07.2016
Uhrzeit: 18:42
ID: 55763



AW: Sollte man die HOAI kippen?

#2 (Permalink)
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Was nützt dir eine Verordnung, die nicht durchgesetzt wird? Es gibt keine Sanktionierungen und keine Kontrollen. Somit ist die HOAI ein zahnloser Papiertiger für alle, die nicht in der Kammer sind. Warum sollten sich die, die nicht von der Kammerkollegen quasi überwacht werden, sich an diese Ordnung halten?

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Beitrag
Datum: 10.07.2016
Uhrzeit: 17:08
ID: 55775



AW: Sollte man die HOAI kippen? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von numerobinchen Beitrag anzeigen
Was nützt dir eine Verordnung, die nicht durchgesetzt wird? Es gibt keine Sanktionierungen und keine Kontrollen. Somit ist die HOAI ein zahnloser Papiertiger für alle, die nicht in der Kammer sind. Warum sollten sich die, die nicht von der Kammerkollegen quasi überwacht werden, sich an diese Ordnung halten?
Wenn Du einmal in die Verlegenheit kommst mit einem Bauherren streiten zu müssen, wieviel Deine Leistung denn nun tatsächlich wert ist, dann zeigt sich der Wert einer solchen Verordnung.

Die "Kollegen", die ohne Kammermitgliedschaft praktizieren, sind vor dem Gesetz erstmal Gesetzesbrecher. Weil sie vielleicht Architektur studiert haben, aber sich nicht Architekt nennen dürfen, dies aber oftmals tun. Wenn ich solch einem "Kollegen" begegne, melde ich ihn. Wieso? Weil es ein wettbewerbsverzerrender Vorteil ist, wenn sich jemand keiner regelmässigen Qualitätskontrolle unterziehen will, die eine Investition bedeutet. Weil der Bauherr oftmals nicht geschützt wird. Klar wird Bauherr auch von Kammermitgliedern verar******, aber dann hat er Mittel an der Hand, sich zu wehren. Mir ist mein guter Ruf lieb und teuer, weshalb es für mich solche Praktiken nicht gibt. Aber wenn sich schon jemand nicht an grundlegende Spielregeln halten will und eine Extrawurst möchte, was macht er denn dann mit seinen Kunden? Wie sieht es denn mit Versicherungen aus? Ich muss gestehen dass ich nicht weiss ob Versicherungen ohne Kammermitgliedschaft versichern.

Natürlich gibt es keine "Überwacher". Wo gibt es das denn? Erst wenn es zum Streitfall kommt, wird es für alle Beteiligten brenzlig. Ich möchte mal Mäuschen spielen wenn ein Nicht-Kammermitglied versucht, für seine Leistung eine Mindestvergütung einzufordern. Aber die haben ganz andere Probleme, wenn sowas passiert, als die Gerichtsverhandlung.

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