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Datum: 27.11.2005
Uhrzeit: 23:36
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SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ
DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur
in Deutschland
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2003

Die Einführung einer gestuften Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist
ein zentrales Anliegen deutscher Hochschulpolitik. Mit ihr verbindet sich eine weitreichende
organisatorische und inhaltliche Reform der Studiengänge, die zu einer stärkeren
Differenzierung der Ausbildungsangebote im Hochschulbereich führt. Gestufte Studiengänge
eröffnen ein Studienangebot, das von Studienanfängern, Studierenden und bereits
Berufstätigen flexibel entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen nach Qualifikation genutzt
werden kann. Sie tragen damit zu kürzeren Studienzeiten, deutlich höheren Erfolgsquoten
sowie zu einer nachhaltigen Verbesserung der Berufsqualifizierung und der
Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventen bei. Die neue Studienstruktur gewährleistet
internationale Anschlussfähigkeit und damit Mobilität der Studierenden und internationale
Attraktivität der deutschen Hochschulen. Klare Strukturvorgaben und eine deutliche Aussage
zur Parallelität der herkömmlichen und konsekutiven Abschlüsse sind wichtige
Voraussetzungen für die dringend erforderliche umfassende Akzeptanz der neuen
Studienstruktur in Wissenschaft und Wirtschaft.

1. Eigenständigkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge
Die Bachelor-und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende
Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang
ist ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg
abgeschlossenen Diplomstudiengangs.
2. Gestufte Studienstruktur
Als erster berufsqualifizierenden Abschluss ist der Bachelor der Regelabschluss eines
Hochschulstudiums und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten
Berufseinmündung. Der Zugang zu den Masterstudiengängen des zweiten Zyklus setzt
zwingend einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen äquivalenten
Abschluss voraus und soll darüber hinaus von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen
abhängig gemacht werden.
3. Berufsqualifizierung
Als Regelabschluss eines Hochschulstudiums setzt der Bachelor ein eigenständiges
berufsqualifizierendes Profil voraus, das durch die innerhalb der Regelstudienzeit zu
vermittelnden Inhalte deutlich werden muss. Bachelorstudiengänge müssen die für die
Berufsqualifizierung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenz und
berufsfeldbezogenen Qualifikationen vermitteln.
4. Profiltypen
Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker
forschungsorientiert“ zu differenzieren und können entsprechend den unterschiedlichen
Aufgaben der Hochschulen sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen angeboten
werden.

5. Konsekutive und nicht-konsekutive Studienstruktur
Der Masterstudiengang kann einen vorausgegangenen Bachelorstudiengang fachlich
fortführen und vertiefen oder - soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt fächerübergreifend
erweitern (konsekutive Studienstruktur). Als Weiterbildungsstudiengang
setzt der Masterstudiengang eine Phase der Berufspraxis und ein Lehrangebot voraus, das die
beruflichen Erfahrungen berücksichtigt.
6. Regelstudienzeit und Arbeitsaufwand
Die Regelstudienzeiten betragen mindestens 3 höchstens 4 Jahre für die
Bachelorstudiengänge und mindestens 1 und höchstens 2 Jahre für die Masterstudiengänge.
Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Regelstudienzeit höchstens 5 Jahre. Der
Bachelorabschluss setzt somit mindestens 180 ECTS-Punkte voraus. Unter Einbeziehung des
Studiengangs bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sind für den konsekutiven
Masterabschluss 300 ECTS-Punkte erforderlich.
7. Gradbezeichnungen
Ein einfaches System der Gradbezeichnung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des neuen
Studiensystems. Für konsekutive Studiengänge werden die Abschlussbezeichnungen
Bachelor-/Master of Arts, Bachelor-/Master of Science, Bachelor-/Master of Engineering und
Bachelor-/Master of Laws vergeben. Diese Mastergrade dürfen nur dann für
Weiterbildungsstudiengänge verwandt werden, wenn sie in ihren Anforderungen einem
konsekutiven Masterstudiengang gleichwertig sind. Darüber hinausgehende, insbesondere für
den Berufszugang wichtige, detaillierte Informationen zu dem jeweiligen Studiengang und
den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem Diploma Supplement, das für
Bachelor- und Masterstudiengänge zwingend vorgeschrieben ist.
8. Berechtigungen
Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse
der Fachhochschulen; konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie
Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Im
Einzelnen regeln die Promotionsordnungen der Hochschulen den Zugang zur Promotion. Bei
den Berechtigungen werden keine Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Studiengänge, der
Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder Masterabschlüsse erworben
wurden, gemacht.
9. Qualitätssicherung und Akkreditierung
Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren. Die Einhaltung der von der
Kultusministerkonferenz gemäss § 9 Abs. 2 HRG beschlossenen ländergemeinsamen
Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge ist in der Akkreditierung zu überprüfen.
10. Europäischer Hochschulraum
Die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist wesentlicher
Baustein des Europäischen Hochschulraums, der - entsprechend den Zielsetzungen der
Bologna-Vereinbarung - bis zum Jahre 2010 geschaffen werden soll. Jedoch können wichtige
Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Diplomabschlüsse auch über das Jahr 2010
hinaus sprechen.

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