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![]() Beitrag Datum: 13.01.2009 Uhrzeit: 13:10 ID: 32042 | Social Bookmarks: Also obwohl ich über keine einschlägigen Erfahrungen verfüge, gibt es doch eine Tatsache die sich mir während meinen Nachforschungen zum Fach / Studium geradezu aufgedrängt hat : Die Bezeichnung des Titels ist ABSOLUT egal, und spielt wenn dann nur ästhetisch (was ist subjektiv wohlklingender xD) eine Rolle. Du scheinst zu denken dass mit ,,...of Arts" automatisch eine viel größere künstlerische Prägung vorhanden sein muss, ich kann dir aber versichern dem ist nicht so. Jede Bildungsinstitution kann hier frei wählen, und obwohl die meisten Kunstakademien wohl eher ,,of Arts" wählen werden und die meisten TU's etc. ,,of Science" muss das nicht automatisch heißen dass man hier über Inhalte pauschalisieren kann. Der künstlerische / technische Inhalt kann bei unterschiedlichen Titeln absolut gleichwertig sein, manche Unis mochten den einen eben lieber als den anderen und umgekehrt. Hoffe das hilft dir in irgendeiner Art und Weise, mfG ![]() |
ehem. Benutzer Registriert seit: 28.09.2008
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Schmetterling*: Offline
![]() Beitrag Datum: 13.01.2009 Uhrzeit: 16:07 ID: 32047 | Social Bookmarks: Naja, das konnte ich mir schon irgendwie denken. Am meisten hilft es, wenn man sich die Studienabläufe der versch. FHs und Unis anschaut und sie miteinander vergleicht, denn da zeigen sich dann meistens die Unterschiede. Aber das war eher ein sekundäres Problem von mir. Mein Hauptproblem ist das mit den Abschlüssen, ich meine, was ich nun bin nach einem Architekturbachelor und einem anschließenden Innenarchitekturmaster, denn darauf finde ich nirgendswo eine Antwort. Ich bedanke mich trotzdem für deine Hilfe. ![]() |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 17.12.2008
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![]() Beitrag Datum: 13.01.2009 Uhrzeit: 17:41 ID: 32049 | Social Bookmarks: Gut, ich denke hier kann ich dir auch eventuell helfen. Meines Wissens läuft das so : Mit Bachelor in Arch. und Master in Innenarch. bist du dann auch kein Architekt, sondern (nach 2 jahren Erfahrung etc.) dem Titel nach ,,nur" (das soll jetzt keine abwertung sein) Innenarchitekt. >>>Du bist dann eingeschränkt bauvorlageberechtigt, heißt du darfst bestimmte Sachen an Gebäuden bearbeiten, aber nicht alles. Es gibt aber soweit ich weiß eine Möglichkeit für Innenarchitekten eine Prüfung abzulegen (und die 2 Jahre Praxiserfahrung sind wie bei Archs natürlich auch nötig...) um volle Bauvorlageberechtigung zu erlangen, also absolut alles ausführen zu dürfen im Bauprozess. So ist es denk ich, kann mich gerne jemand verbessern sollte etwas nicht stimmen. Hoffentlich hilft dir das, mfG ![]() |
ehem. Benutzer Registriert seit: 28.09.2008
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Schmetterling*: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.01.2009 Uhrzeit: 21:52 ID: 32063 | Social Bookmarks: Hmm, ok, da habe ich wenigstens schon mal eine mögliche Antwort. Aber du sagst ja selbst, dass du dir nicht zu 100% sicher bist. Deshalb würde ich mich auch freuen, wenn ein paar Experten dazu was sagen könnten. ![]() Aber vielen, lieben, herzlichen Dank für deine Hilfe. ![]() |
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