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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 24.09.2013 Uhrzeit: 09:56 ID: 51044 | Social Bookmarks: Außerdem laufen die 4 Jahre erst ab Versorgungswerkeintritt. Bist du etwa schon vor 3,5 Jahre ins Versorgungswerk eingetreten? Also noch mal zum Prinzip: Eigentlich steht nur einem Mitglied der Architektenkammer das Versorgungswerk offen. Für die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer brauchst du Praxiserfahrung, meistens 2 Jahre. Ein Absolvent hat aber keine Praxiserfahrung als AiP nach dem Studium. Daher ermöglicht das Versorgungswerk einem Absolventen den vorzeitigen Eintritt ins Werk und gibt dem Absolventen 4Jahre Zeit, die geforderten 2 Jahre Praxiserfahrung zu sammeln, um sich in die Kammer eintragen zu lassen. Wenn du nach 4 Jahren immer noch nicht eingetragen bist, wirft dich das Versorgungswerk wieder raus. |
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