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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 24.09.2013 Uhrzeit: 22:01 ID: 51050 | Social Bookmarks: Stimmt. Hast Recht. Hat man mir auch falsch erklärt. Am besten man liest doch immer ganz genau die verklausulierten Paragraphen der Versorgungswerksatzung. ![]() Tja, dann würde ich das Praxissemester und die 3 Monate Selbstständigkeit nicht angeben. Kannst ja auch nicht gearbeitet haben oder berufsunspezisch für die Sauberkeit des Büro verantwortlich gezeichnet haben. Das kommt alles nur wegen diesem idiotischen Bachelor und Master. Eigentlich müßte das Versorgungswerk die Satzung dem neuen Studiengang anpassen. Wie soll man bitteschön während des Masterstudiengangs seine Berufspraxis erwerben? Vielleicht hat ja noch jemand hier eine bessere Idee. |
Social Bookmarks: Bitte dabei beachten, dass die Regelungen für das VW Länderabhängig sind und einige Antworten sich ggf. auf ein anderes Bundesland beziehen. In Berlin z.B. muß man weder Mitglied der AK sein noch ist mir eine Frist bekannt...
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