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Social Bookmarks: Klar, solche Chefs sind nicht die angenehmsten und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Aber gerade in alt eingesessenen Architekturbüros sind sie Gang und Gebe. Ob ihr Verhalten nun besonders förderlich ist, sei dahingestellt, aber sie sind die Chefs, es ist ihr Büro, und es liegt allein in ihrem Ermessen. Es ist naiv zu erwarten, man würde als gleichberechtigter Gesprächspartner gesehen oder man könne an so festgefahrenen Strukturen etwas ändern. Solche Chefs sind in der Regel beratungsresistent und sie sind bisher mit ihrer Methode gut durchgekommen... Versteht mich nicht falsch. Ich bin bestimmt nicht dafür. Aber es ist vergebene Liebesmüh. Arrangier Dich damit, verklagt ihn, wenn Du die Beweise haben solltest, oder wechsel das Büro... | |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.01.2009 Uhrzeit: 18:01 ID: 32258 | Social Bookmarks: Wenn Du die Visualisierung als freier Mitarbeiter gemacht hast, kannst Du das ja bestimmt mit der entsprechenden Rechnung nachweisen. Das Copyright liegt also für das Rendering bei Dir, du müsstest dann einfach nur auf der Seite das Büro als Entwurfsverfasser benennen. Wenn Du aber als Scheinselbstständiger ohne Rechnung die Leistung erbracht hast, kannst du dann das Urheberrecht wohl nicht mehr so einfach nachweisen.... Den Punkt mit "die haben das Programm ja gar nicht" wird Dir da dann eventuell noch einen Vorteil bringen (hoffentlich "hast" Du das Programm....) Bez. Mutterschaftsurlaub ist es gerade in einer Punkto Arbeitnehmerschutz relativ unorganisierten Branche wie der Architektur leider immer noch ein Pokerspiel, ob der Arbeitsplatz langfristig gesichert ist, oder ob man ersetzt wird und nach dem Urlaub direkt gehen darf. Ich würde dieses Risiko aber auf jeden Fall für den Kinderwunsch in Kauf nehmen. Der Beschreibung bist Du ja sowieso nicht mehr mit dem Job zufrieden. Da ist es auch nicht so schlimm, mit neuem Job nach der Auszeit voll durchzustarten. |
Social Bookmarks: Zitat:
Aber es ist nie etwas schriftliches gelaufen? Zitat:
Wenn aber nichts schriftlich gelaufen ist, ist das dumm gelaufen. So ist es leider immer. Als freier Mitarbeiter wäre Mutterschaftsurlaub aber kein Thema - das ist dann nämlich wirklich allein Dein "Problem".
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Acidfood: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.01.2009 Uhrzeit: 21:54 ID: 32264 | Social Bookmarks: Recht herzlichen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge. Zitat:
Im Büro wird mit Spirit gearbeitet, zum Zeichen ein recht gutes und überaus leicht zu erlernendes CAD Programm, der 3D Aufsatz steht aber noch in absoluten Kinderschuhen. Photorealistische Bilder sind nur mit erheblichen Aufwand zu erstellen. Kachellose Texturen oder andere Standarteffekte kennt dieses Programm noch nicht. Zitat:
Alles im ganzen Betrachtet ist das schon eine unangenehme Situation, weil ich ja wieder hin muss nach dem Ende der Elternzeit, sehe dem ersten Kontakt aber gelassen entgegen, da ich weiß das meine kleine Familie hinter mir steht und ich nicht so dumm bin mir einen neuen Job zu suchen. Vielleicht ist das ja auch der Start in einen angenehmeren Jobabschnitt. Ganz zum Schluss noch, ich nehme für den Weg zur Arbeit jeden Tag 5 h Zugpendelei auf mich. Irgendwie habe ich auf die Gondelei mit der Bahn, jetzt wo mein Sohn mich auch braucht keine Lust mehr. | ||
Social Bookmarks: Dann sieh das Ganze doch unter folgendem Motto: Things happen, and sometimes for the best... Viel Erfolg ![]() | |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.01.2009 Uhrzeit: 21:25 ID: 32369 | Social Bookmarks: Ich entnehme deinen Postings, dass du eh innerlich gekündigt hast. Also such dir einen anderen Arbeitgeber. Oder du raufst dich mit deinem Chef und seiner Chefin ![]() Was deine Homepage anbelangt. Letztendlich kannst du ja die Visualisierung soweit abändern, dass sie nicht mehr dem Original entspricht. Dann unterliegt sie auch nicht mehr dem Urheberrecht deines AG. Du kannst auf deine HP ja die Anmerkung setzen "in Anlehnung an ein realisiertes Projekt". Was mich interessieren würde: Du hast das Visualisierungsprogram, deine AG aber nicht. Wenn dem so ist, wie wollen die dir dann Urheberrechtsverletzung nachweisen? Sie dürften ja dann höchstens Prints bzw. .pdfs oder sowas von "deiner" Visualisierung haben. Daraus lässt sich ein Urheberrecht nicht nachweisen IMHO. |
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