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Thema Lohnnebenkosten Man braucht doch eigentlich nur zu schauen, daß von dem Stundenlohn, der auf der Rechnung steht, mehr netto beim Arbeitnehmer ankommt. Wieviel von den Abgaben der AG und der AN tragen, ist dann die zweite Sache. Warum bekommen wir es nicht hin, daß wir die berechneten Stundenlöhne etwas senken können und die ausgezahlten Stundenlöhne etwas steigern können? Statt wie heute 55 Euro pro Stunde inkl. MwSt auf der Rechnung und letztendlich 10 Euro/Stunde nach allen Abzügen beim Maurer in der Tasche, wäre es doch schöner wenn der Unternehmer nur 50 Euro pro Stunde inkl. MwSt auf die Rechnung schreiben müßte und der Maurer trotzdem 12 Euro/Stunde nach allen Abzügen in der Tasche hätte. Die 38 Euro Differenz, die dazwischen liegen, sollten eigentlich ausreichen um alle Belange des Staates und der Sozialkassen, sowie den Gewinn und die Versicherungen des Unternehmers absichern zu können. Es entsteht mehr Kaufkraft durch mehr Lohn und mehr Kaufanreize durch niedrigere Rechnungen. | ||
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fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.08.2010 Uhrzeit: 11:25 ID: 40481 | Social Bookmarks: Die privaten Krankenkassen gehen zwar effizienter mit dem Geld um, aber dieser Effiziensvorteil kommt nicht beim Versicherten an. Den Wechsel in die PKV kann ich nachvollziehen, aber IMHO gehören die in der jetzigen Form abgeschafft.(Wird aber wohl so schnell nicht passieren, solange sich die Generation Praktikum jetzt auch als Gesundheitsminister verdingt) Dein Satz mit zuvielen Nichtzahlenden ist aber schon ein wenig Missverständlich. Das mit den Lohnnebenkosten ist schon klar, ich meinte nur das vermeintliche politische Ziel der Senkung der Lohnnebenkosten. |
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leipziger: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.08.2010 Uhrzeit: 16:29 ID: 40489 | Social Bookmarks: Falls es jemanden interessiert, ein bekannter öffentlicher Bauherr in unserem Land zahlt für die Architektenleistung bei Stundensatz 48EUR/Stunde + vereinbarte Nebenkosten 6% + MwSt. Die Mitarbeiter zieren sich regelrecht, eine Leistung per Stundensatz abzurechnen, weil dies für den Freistaat noch teurer ist als die vereinbarten HOIA-Sätze. Noch Fragen? |
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Social Bookmarks: Zitat:
Frage ist beim dem Stundensatz allerdings: Ist das der Stundensatz für den Inhaber des Architekturbüros oder der gemittelte Stundensatz für alle geleisteten Stunden des Büros, also vom Azubi üder die Sekretärin, den Bauzeichner , den angestellten Architekten bis zum Inhaber??? Beim mittleren Bürostundenlohn ist es zwar immernoch nicht üppig, aber Bürostrukturen mit vielen motivierten "Praktikanten" und Azubis schneiden dann trotzdem noch passabel ab. | ||
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.03.2010
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leipziger: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.08.2010 Uhrzeit: 17:24 ID: 40491 | Social Bookmarks: Dem Bauherrn ist egal, ob der Inhaber oder Mitarbeiter diese Leistung erbringt. In der Regel handelt es sich bei diesen per Stundensatz abzurechnenden Architektenleistungen allerdings um Leistungen, die von einem Mitarbeiter erbracht werden. Es muss aber in den Stundenlisten die Person angegeben werden, die die Leistung gemacht hat. Deshalb wird dort keinesfalls der Name der Tippse oder einer Studentin im 2. Semester stehen. Deshalb ist es auch letztlich kein gemittelter Stundensatz, sondern bezieht sich konkret auf den Ingenieur/Architekt. Wir hatten sogar eine Diskussion darüber, dass ein bestimmter Mitarbeiter gar nicht auf der Listen stehen könne, weil dieser diese Art von Leistung garantiert nie gemacht habe (was zugegebener Maßen stimmt, aber doch reichlich kleinlich rüber kommt, zumal eine Person nach den Regularien der Behörde auch nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten darf). |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 02.12.2010 Uhrzeit: 13:06 ID: 41694 | Social Bookmarks: Auf ein Neues... ![]() Die neuste Gehaltsstudie für das Geschäftsjahr 2009 (Veröffentlichung vom 16.11.2010) der Bundesarchitektenkammer für die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist da! zum Angucken als PDF... Quelle: www.bak.de |
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Social Bookmarks: Danke für den Link zur Umfrage. An der Rücklaufquote von 27% erkennt man allerdings den "repräsentativen" Charakter. Möglicherweise sind von den 27% Auskunftgebenden noch 80% aus dem öffentlichen Dienst und nur 20% aus der freien Wirtschaft. Die gestreßten und unbezahlten Angestellten hatten eh keine Zeit zum Teilnehmen. | |
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