|
Social Bookmarks: Die Eintragungsvoraussetzungen sind länderspezifisch von den Architektenkammern geregelt. In Berlin gilt das Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) (http://www.baukammer-berlin.de/wp-co...Nr.26-2006.pdf). Hiernach ist gemäß §4 Abs. 3 ist derjenige Eintragungsberechtigt, der eine Zitat:
Zitat:
Zwar ist Dein Master keine hundertprozentiges Architekturstudium, allerdings hat Du die Architekturgrundlagen bereits über 6 Semester vermittelt bekommen. In §1 heißt es nämlich weiter: Zitat:
Generell ist aber auch die zwei-jährige praktische Tätigkeit im Beruf als Architekt Voraussetzung für die Eintragung in die Architektenliste. Falls es nicht irgendwo eine ganz klare Aussage dazu gibt, warum Du auf Grund Deiner Ausbildung nicht kammerfähig sein solltest, sehe ich da kein Problem. Wichtig ist am Ende vor Allem auch die Berufserfahrung in allen (noch.. auch da gibt es wohl Überlegungen das zu ändern) Leistungsphasen.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||||
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Staffageobjekte in Präsentation, trotz Widerspruch??? | emjay | Präsentation & Darstellung | 4 | 14.03.2014 10:34 |
Master oder nicht? | longhoishong | Studium & Ausbildung | 2 | 17.08.2013 13:38 |
AutoCAD 2013 Schraffur wird nicht richtig angezeigt, trotz richtige Eingaben | Nelke | Präsentation & Darstellung | 3 | 28.11.2012 22:56 |
Landschaftsarchitekt trotz Studium Landschaftsentwicklung? | capitanski | Stadtplanung & Landschaftsarchitektur | 1 | 23.05.2012 18:12 |
Architekturstudium trotz nicht so gut in Kunst? | -JuMp$†yl3r- | Studium & Ausbildung | 1 | 13.05.2009 10:03 |