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timtonnendach: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.03.2011 Uhrzeit: 23:59 ID: 43092 | Social Bookmarks: es ist schon sehr faszinierend, dass man selbstständig da arbeitet udn dabei unbezahlte Überstunden machen muss... ![]() Letztendlich ist Dein Chef ein Betrüger: Zu Deinen Lasten, zu Lasten aller ehrlichen Büros, zu Lasten der Gesamtsituation im Baubetrieb und zu Lasten der Rentenversicherungen. Und er hat da ganz sicher eine Wahl und eigentlich können die paar hundert Euro, die bei 1.800 Brutto noch an Arbeitgeberanteil dazu kommen doch kein Problem sein! Anbei, weil ich vorhin noch drüber gestolpert bin (jaja, die selektive Wahrnehmung): Scheinselbstständigkeit: Der Dumme ist meistens der Auftraggeber | Karriere | ZEIT ONLINE |
Social Bookmarks: Das ist hart und soweit würde ich nicht gehen. Mag sein, daß man den Chef als Ausbeuter bezeichnen kann, aber er betrügt doch nicht, sondern nutzt das Angebot an "billigen scheinselbständigen" Arbeitskräften. Es gehören immer zwei Seiten dazu. | |
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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 24.03.2011 Uhrzeit: 11:09 ID: 43097 | Social Bookmarks: Rentenversicherung? Bin mir sicher, dass sie keine hat. Überleg dir mal, was du ab 65 so machst. Dann heißt es für dich: Armut im Alter = Grundsicherung!!! Laß dich wenigstens -in deinem so geliebten Büro- als Angestellte einstellen! Das wäre das Mindeste, was dein AG dir gönnen sollte! |
Social Bookmarks: Scheinselbständigkeit ist kein legaler Status. Insofern ist das schon Betrug und nicht nur moralischer. Die Strafen sind mittlerweile auch recht empfindlich. Selbständig zu sein (und das bist Du für das Finanzamt auf dem Papier) bedeutet z.B. Steuererklärungen machen zu müssen, sich mit Rechnungs- und Buchungswesen auseinander zu setzen. Auch die Aussage, dass Du ja über das Büro versichert bist, gilt nur, wenn das vertraglich so vereinbart ist. Denn als Selbständiger (Scheinselbständig gibt es eben nicht als Status), haftest Du erstmal für Deine Leistungen. In der Praxis wird das vermutlich selten zu Konflikten führen, aber wenigstens ein paar Gedanken sollte man daran verschwenden. Und Mehrkosten entstehen Dir alleine schon dadurch, dass Du Deine Krankenkasse komplett tragen musst und der Arbeitgeberanteil entfällt, ebenso wie die sozialen Benefits, die Arbeitnehmer sonst noch haben. Theoretisch musst Du jeden Monat einen Mindestbetrag in private Altersvorsorge investieren, wenn die Grundversorgung gesichert sein soll. Das sind alles Punkte, die man kurzfristig vielleicht ignorieren kann, aber ich sehe an allen Ecken und Enden Leute, die das über Jahre so betreiben. Und die werden irgendwann das böse Erwachen haben. Aber es scheint, dass Du da um jeden (noch so schlechten) Preis bleiben willst. Sei Dir nur bewusst, was Du da tust und steck Dir mindestens einen zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen Du da raus kommst, sei es durch bessere Konditionen oder einen neuen Job. Wir können Dir raten und gut zureden soviel wir wollen, entscheiden musst Du es allein. | |
Social Bookmarks: Aber hier müssen wir doch trennen. Es ist nicht Betrug von Seiten des Chefs, sondern von Seiten der Scheinselbständigen. Denn ich glaube nicht, dass der Chef ihr explizit verboten hat auch für andere zu arbeiten und somit nicht scheinselbständig zu sein. Ich glaube er hat kein Problem. | |
Social Bookmarks: Bei Auffliegen zahlt der AG die Strafe (und nicht nur die ausstehenden Sozialabgaben). Und wenn der Auftrag ein angestelltenähnliches Verhältnis voraussetzt, über einen längeren Zeitraum, und auch gar nicht zulässt, dass man weitere Aufträge annimmt, noch dazu bei der Bezahlung, dann kann man doch wirklich nicht so tun, als sei die Verantwortung beim Auftragnehmer. Der AG nutzt hier doch eindeutig die Situation des Auftragnehmers aus zum eigenen Vorteil. Aber ich stimme zu, dass wir als Auftragnehmer natürlich auch eine moralische Verantwortung tragen und mit der Schönsauferei und der Selbstausbeutung einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Gesamtsituation beitragen. | |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich denke, es hängt stark davon ab was er weiß und ob es eine nachweisbare Vereinbarung gibt, die ein angestelltenähnliches Beschäftigungsverhältnis darstellt. Da die Wochenarbeitszeit für Selbständige meines Wissens nicht begrenzt ist, könnte der AG sagen, daß er, obwohl die AN 50 Stunden/Woche für ihn arbeitet, davon ausgegangen ist, daß sie noch mehrere Stunden für andere AGs arbeitet. Ich glaube er ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob sie wirklich noch andere AGs hat. Wie könnte er das auch? Die Scheinselbständigkeit dürfte daher hauptsächlich ihr Problem sein, wenn sie nicht belegen kann, daß der Chef sie eigentlich als Angestellte behandelt. Das sie einen total unauskömmlichen Stundenlohn für ihre Leistungen vereinbart hat, ist unternehmerisches Risiko bzw. Dummheit. Kann man das einem AG wirklich vorwerfen??? Kauft nicht Jeder von uns so günstig wie möglich ein und fragt sich nicht, ob der der es verkauft davon leben kann? | ||
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Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 25.03.2011 Uhrzeit: 11:21 ID: 43129 | Social Bookmarks: Zitat:
Scheinselbstständigkeit heißt ja, daß keine wirkliche Selbstständigkeit vorliegt. Heißt für mich, daß sie eigentlich im Büroteam arbeitet. Selbstständige haben normalerweise auch keinen zu großen täglichen Kontakt zu allen anderen Angestellten. Er/sie liefert die beauftragten Leistungen nach Besprechung mit dem Auftraggeber (hier wohl dem Büroinhaber) ab und gut. So kenne ich das aus anderen Büros. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.03.2011 Uhrzeit: 13:27 ID: 43131 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
--> hier liegt eindeutig eine Scheinselbstständigkeit vor. Die Zeiten, indem die Selbstständigkeit alleine über mehrere AGs umgehen werden kann, ist längst vorbei. Inzwischen ist die Struktur ausschlaggebend. z.B. wird Scheinselbstständigkeit definiert über: - Telefondienst - Anwesenheitspflicht im Büro des Unternehmens zu fixen Zeiten - Integration in die Struktur des Unternehmens bzw. der Hierarchie Der Schuldige hierbei ist definitiv der Auftraggeber, da er die Anwesenheitspflicht und alles weitere bestimmt. Der AN ist definitiv durch die Selbstständigkeit schlecher gestellt, denn er hat keinen Sozialversicherungsschutz, keine Rentenvorsorge, und geht auch bei sonstigen staatlichen Förderprogramme bez. privater Vorsorge (z.B. Riesterrente) leer aus. Und dann hat er ständig Probleme bei nachweis von Einkommen, Kreditaufnahme und so weiter. Die Diskussion der Schuldzuweisung wurde tausendmal im Forum geführt, man kann genausogut einem Friseur nahelegen, er sollte seinen Beruf für 3 € pro Stunde nicht ausüben. Diese Missstände sind inzwischen Branchenübergreifend, und keineswegs ein exklusives Problem der Architektur. | ||
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