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Ich denke, es hängt stark davon ab was er weiß und ob es eine nachweisbare Vereinbarung gibt, die ein angestelltenähnliches Beschäftigungsverhältnis darstellt. Da die Wochenarbeitszeit für Selbständige meines Wissens nicht begrenzt ist, könnte der AG sagen, daß er, obwohl die AN 50 Stunden/Woche für ihn arbeitet, davon ausgegangen ist, daß sie noch mehrere Stunden für andere AGs arbeitet. Ich glaube er ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob sie wirklich noch andere AGs hat. Wie könnte er das auch? Die Scheinselbständigkeit dürfte daher hauptsächlich ihr Problem sein, wenn sie nicht belegen kann, daß der Chef sie eigentlich als Angestellte behandelt. Das sie einen total unauskömmlichen Stundenlohn für ihre Leistungen vereinbart hat, ist unternehmerisches Risiko bzw. Dummheit. Kann man das einem AG wirklich vorwerfen??? Kauft nicht Jeder von uns so günstig wie möglich ein und fragt sich nicht, ob der der es verkauft davon leben kann? | ||
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