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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.03.2016 Uhrzeit: 20:09 ID: 55370 | Social Bookmarks: Das Problem wird sein, dass zwar das Preisrecht kippt, aber nicht die Haftung. Es gab ja grad ein schönes Urteil gegen die Bauherrenschützer, die für Honorar ein paar Stunden den GU beim Eigenheimbau überwachen. Die Leute haben nämlich einen Werkvertrag, wurde nun jüngst festgestellt, und sind damit auf noch dünnerem Eis als wir. (Davor hat mich meine Versicherung immer gewarnt und ich mich natürlich gefragt, wie denn diese Schützer das machen) Angenommen: Haus für 250k€ 300/400, HZ3, Mittelsatz. Selbst wenn Du nur 50€/h netto ansetzt, hast Du keine zwei Arbeitswochen für die komplette Vorbereitung der Vergabe. Find ich schon sportlich, besonders wenn man immer mal was anderes macht und ein bisschen recherchieren muss. Fängt man dann erst einmal an sich mit den Urteilen über die Erwartungen an die Leistung des Planers zu beschäftigen (seitens der Rechtsprechung), verliert man fast unweigerlich jede Hoffnung, dass das überhaupt zu schaffen ist. Der Planer muss eh schon auf Lücke gehen. Der Preiswettbewerb wird dementsprechend in einem Lückenwettkampf enden, dann muss jeder für sich selbst entscheiden welches Risiko er eingeht... |
Social Bookmarks: Zitat:
Nimmt man den Gesamtauftrag LPH.1-8 an, dann muss man selbst 3-4% nach LPH. 6+7 und weitere 2-3% nach LPH. 8 transferieren, damit es aufgeht. Für ein normales 380 k€ - Wohnhaus gehen bei uns derzeit für LPH.1-8 insgesamt 700 - 780 Stunden drauf. Ich muss dieses Jahr mind. 55 Euro/netto/Stunde realisieren um mit dem Büro im grünen Bereich zu bleiben. Im Bereich Entwurf/Bauantrag liege ich rechnerisch sogar unter den HOAI-Werten bei diesen Projekten. Zitat:
Angestellte Architekten beschweren sich zwar regelmäßig über die Gehaltssituation, sind aber selten bereit selbst etwas zu riskieren. Es wird irgendwann einen Mangel an fähigen Architekten geben, die bereit sind jede Art von Auftrag zu übernehmen. In meinem Umfeld beobachte ich das schon länger. Ich hoffe das die Wertschätzung für diesen Beruf und seine Risiken bald wieder steigt. | |||
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![]() Beitrag Datum: 18.04.2016 Uhrzeit: 14:50 ID: 55562 | Social Bookmarks: Ich arbeite für gewöhnlich weit unter der HOAI, da ich v.a. Kleingärten mache (inzwischen auch immer mehr Dachterrassen und Balkone) und bis da einer ca. 20.000 investiert, müsste schon viel passieren. (ich lebe noch von etwas freier Mitarbeit und ein paar Gartenbauer-Kooperationen) Aber generell halte ich es für absoluten Blödsinn und das gilt für alle Selbständigen, mit dem Preis an den Markt zu gehen, egal, ob der nun durch Regelungen festgelegt ist oder nicht. Wenn man allein ist, geht man über seine Persönlichkeit und seine Qualifikationen an den Markt. Und diese sollten sich von den Mitbewerbern ein wenig unterscheiden. Sonst ist das so, als würde man ich als die neue Biene im Stock vorstellen. Ich kenne Architekten, die sind eben 7 Tage die Woche erreichbar für den Auftraggeber und bieten ganz viel persönlichen Service (es gibt durchaus viele, die gern etwas betuddelt werden). Dann kenne ich jemanden, der sehr viel luxuriöse Gartenhäuser (mit Sauna drin usw.) macht. Ich kenne welche, die haben sich dem Brandschutz verschrieben. Ich kenne dich nicht, aber mir scheint eher das ganz Spezielle zu fehlen als dass wir etwas an der HOAI ändern müssten. |
Social Bookmarks: Ich weiß zwar nicht, wen Du evtl. angesprochen hast, aber es sollte absolute Untergrenzen in Sachen Honorar geben, die keiner in der Branche , egal ob Architekt, Ingenieur, Landschaftplaner oder Innenarchitekt, egal ob Einmann-/Einfraubetrieb, reicher Ehepartner, Teilzeit, Nebenjob, freie Mitarbeit, Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger unterschreiten sollte. Da geht es nicht drum einem Kunden hier und da einen Gefallen über das Gewohnte hinaus zu tun oder einen kleinen Nachlass einzuräumen, sondern den Markt nicht für sich und andere auf Dauer zu zerstören. Nur weil es vielleicht einige kinderlose, ledige und anspruchslose Masochisten in unserer Branche gibt, die gerne, weil sie sonst keine Hobbys haben, ständig 80 Wochenstunden und mehr schrubben, nicht in Urlaub fahren, sich vom Kunden gerne auch Sonntags anrufen lassen und mit 1.500 Euro (netto) im Monat vollkommen zufrieden sind und dafür die persönliche Haftung sogar komplett tragen, sollte man deren Dumpingpreise nicht als Maßstab für die Branche ansetzen. Man sollte sie als das was sie sind, als schlechte Beispiele, sehen. Langfristiger Maßstab und Orientierung sollten andere Branchen mit Akademikern und Freiberuflern sein, wie beispielsweise Anwälte, Ärzte, Steuerberater, die ihre Dienste und Leistungen deutlich teurer wie wir anbieten und bei denen es absolut normal ist, dass für eine gute Leistung, auch gutes Geld bezahlt wird. Wer gute Leistung verlässlich abliefert muss sich nicht dem äußersten Preiskampf aussetzen. Man trägt als Anbieter von Architektenleistungen auch Verantwortung für die Kollegen, die Mitarbeiter beschäftigen und gut bezahlen wollen, die nur 60 statt 80 Stunden die Woche arbeiten und zu Hause noch Kinder zu versorgen und ein Haus abzubezahlen haben. Die kommen vielleicht nicht mit 1.500 Euro netto aus, die ihren anspruchlosen, selbständigen Billiglohnkollegen hingegen völlig ausreichen. Es gibt immer einen der es noch "billiger" macht und sich noch mehr "ausbeuten" lässt als die anderen. Wenn man sich an diesen orientiert und nicht den eigenen Wert kennt, dann sollte man es mit dem selbständigen Arbeiten lieber lassen und die die Honorarangebote machen lassen, die sich dem Kunden gegenüber mit Qualität und Wertschätzung behaupten können, und nicht über Dumping und ständige Selbstkasteiung zu Aufträgen kommen. Den Markt runterziehen ist für den Einzelnen jedenfalls leichter, als klar Stellung zu beziehen, standhaft zu bleiben und die gesamte Branche nicht unter Wert zu verkaufen. Von mir aus auch künftig ohne HOAI, aber immer mit Anstand und Wertverständnis für die eigene Arbeit. Das erwarte ich von allen in der Branche. Das Besondere können sie dann immernoch bieten, aber der markante Unterschied darf nicht im Dumpinghonorar liegen. | |
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![]() Beitrag Datum: 18.04.2016 Uhrzeit: 15:39 ID: 55564 | Social Bookmarks: Meinst du jetzt mich? Dir ist schon klar, dass es Ober- und Untergrenzen für die Anwendung der HOAI gibt, nehme ich mal an. In meinem Bereich sind die bei 20.000 noch was Baukosten. Wenn mein Auftraggeber die nicht erreicht, falle ich nicht in die HOAI-Regelungen, aber das hat doch nichts damit zu tun, dass ich zu wenig nehmen würde. Im Gegenteil, würde ich die HOAI-Sätze meinetwegen herunterrechnen, bekäme ich weitaus weniger. Ich glaube, ich habe mich einfach missverständlich ausgedrückt oder es ist bei dir falsch angekommen. |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.04.2016 Uhrzeit: 16:03 ID: 55565 | Social Bookmarks: Zitat:
Anwendungsgrenzen und nicht unter den Honorarsätzen. | |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich wollte der Baumplanerin nicht zu nahe treten, aber im letzten Satz sprach sie einen Vorredner an. Aber gerade bei kleinen Projekten, die unter 25.565 Euro (bei Gebäuden) liegen oder bei Freianlagen unter 20.452 Euro liegen sind die Planungskosten häufig schwer vertretbar, da sie häufig mehr als 20% der verbauten Kosten ausmacht. Also z.B: Baumaßnahme 20.000 Euro, Planung 5.000 Euro. Schwer verständlich für den Kunden. Und die Stundenlöhnne müssen dennoch gleich hoch sein, wie bei großen Baumaßnahmen. Eher sogar höher, weil man mehr Allgemeinkosten hat bei einer Vielzahl von Projekten und ständigen Wechseln hat. Die neue HOAI sieht ja keine Stundensätze mehr vor, aber wenn man Beispielbauvorhaben heranzieht und die nach HOAI-Mindestsatz veranschlagten Honorare durch den üblichen Gesamtzeiteinsatz teilt, dann liegen die Nettostundensätze irgendwo zwischen 45-90 Euro/Stunde als mittlerer Stundensatz je nach Projektgröße und Leistungsphasen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn Jeder muss sich betriebswirtschaftlich seinen eigenen Mindeststundenlohn herleiten. Dieser liegt bei uns und einigen mir bekannten Büros (sowohl Einmann, als auch 5 und auch 10 Angestellte) bei mind. 55,00 Euro netto/Stunde als mittlerer Stundensatz Stand 2016 um überhaupt kostendeckend zu arbeiten. Daher sind aus meiner Sicht Honorarangebote, die auf Stundensätzen unter 45,00 Euro netto/Stunde als mittlerer Stundensatz oder gar als Inhaberstundensatz basieren, definitiv als Dumping und marktschädigend einzustufen. Viele setzen, um auch einen Gewinn und Puffer für Fehlkalkulationen beim Pauschalhonorar einzuplanen mind. 65,00 Euro netto/Stunde für ihre Honorarangebote ein, wenn sie sich nicht klar nach HOAI-Mindestsatz ermitteln lassen oder dieser zu wenig hergeben würde. Hier und da habe ich auch schon 85,00 Euro netto/Stunde für Architektenleistungen gehört, aber die Mehrzahl der mir bekannten liegt derzeit bei 65,00 - 80,00 Euro netto/Stunde, wohlgemerkt als mittlerer Stundensatz für alle Büromitarbeiter vom Bauzeichner über die Sekretärin bis zum Inhaber. Reine Inhaberstunden liegen bei mind. 75,00 Euro netto/Stunde. Auch das ist noch wenig, wenn man dem Justiziar unserer Architektenkammer glaubt, der Stundensätze unter 100,00 Euro netto/Stunde für Architekten und Ingenieure absolut für nicht mehr zeitgemäß, unwirtschaftlich und nicht mehr vertretbar hält. Er als hauptberuflicher Anwalt liegt da bei 250,00-300,00 Euro netto/Stunde, in Ausnahmefällen auch darüber und arbeitet auch 50-60 Stunden die Woche. Ich kann diese Aussagen verstehen, da mich die Meisterstunde in meiner Autovertragswerkstatt mittlerweile 105,00 Euro netto/Stunde kostet und der nette Mann der an meinem Auto rumbastelt dafür nicht studiert hat, aber natürlich in einem Betrieb mit hohen Fixkosten und Investitionen in Werkstattausstattung arbeitet. Mittelfristig sollten sich alle Architekten (Innenarchitekten/Landschaftsplaner etc.) auf einem Niveau einpendeln, dass bei mind. 65,00 Euro netto/Stunde beginnt, aber möglichst auf Durchschnittsstundenlöhne von 80,00 Euro netto/Stunde abzielt. Wer es sich am Markt erlauben kann, der sollte durchaus 100,00 Euro netto/Stunde durchsetzen. Nur so stärken wir langfristig gemeinsam den Markt und werden nicht von allen anderen Freiberuflern, Handwerksmeistern und Co. (zu recht) ausgelacht. Vergleiche beigefügte Empfehlung für Stundensätze von 2014. | ||
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