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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.03.2016 Uhrzeit: 20:09 ID: 55370 | Social Bookmarks: Das Problem wird sein, dass zwar das Preisrecht kippt, aber nicht die Haftung. Es gab ja grad ein schönes Urteil gegen die Bauherrenschützer, die für Honorar ein paar Stunden den GU beim Eigenheimbau überwachen. Die Leute haben nämlich einen Werkvertrag, wurde nun jüngst festgestellt, und sind damit auf noch dünnerem Eis als wir. (Davor hat mich meine Versicherung immer gewarnt und ich mich natürlich gefragt, wie denn diese Schützer das machen) Angenommen: Haus für 250k€ 300/400, HZ3, Mittelsatz. Selbst wenn Du nur 50€/h netto ansetzt, hast Du keine zwei Arbeitswochen für die komplette Vorbereitung der Vergabe. Find ich schon sportlich, besonders wenn man immer mal was anderes macht und ein bisschen recherchieren muss. Fängt man dann erst einmal an sich mit den Urteilen über die Erwartungen an die Leistung des Planers zu beschäftigen (seitens der Rechtsprechung), verliert man fast unweigerlich jede Hoffnung, dass das überhaupt zu schaffen ist. Der Planer muss eh schon auf Lücke gehen. Der Preiswettbewerb wird dementsprechend in einem Lückenwettkampf enden, dann muss jeder für sich selbst entscheiden welches Risiko er eingeht... |
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